Wird in einem Mischgebiet eine Vergnügungsstätte betrieben, so muss die Bauaufsichtsbehörde hiergegen einschreiten, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Bei dem betreffenden Gebiet […]
from Welt des Wissens Keine Vergnügungsstätte im Mischgebiet
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