Sonntag, 22. Februar 2015

Keine Vergnügungsstätte im Mischgebiet

Wird in einem Mischgebiet eine Vergnügungsstätte betrieben, so muss die Bauaufsichtsbehörde hiergegen einschreiten, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Bei dem betreffenden Gebiet […]



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